Leistungen als Bausachverständiger
1. Empfehlung
2. Untersuchung von Schimmelbefall
3. Begutachtung von Bauschäden
4. Wertermittlung von bebauten und Grundstücken
5. Beweissicherung
6. Technische Beratung Prüfung von Abrechnungen
7. Baubegleitende Qualitätsüberwachung
1. Zur Empfehlung
Wir beraten Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen, Bauherren und Architekten am Liebsten, bevor wir Rechtsanwälte beraten. Vorsicht ist besser als Nachsicht. Ein Rechtsstreit ist zeit- und kostenintensiv, von der nervlichen Belastung ganz abgesehen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, bei Baubeginn den Sachverständigen zu Rate zu ziehen, um Bauschäden schon im Vorfeld zu vermeiden.
Falls schon Mängel und Schäden entstanden sind, leiten wir die nötigen Maßnahmen ein. Dazu gehört auch das Erstellen fachlich korrekter und verständlicher Privatgutachten. Wir betreuen unsere Kunden insbesondere bezüglich Kostenmehrung beziehungsweise Kosten- und Terminüberwachung. Nur so kann ein Bauprojekt sicher und zufrieden stellend umgesetzt werden.
2. Zu Untersuchung von Schimmelbefall
Schimmelpilzbefall in einer Wohnung kann entweder auf Grund von Bauschäden oder Mängeln verschiedenster Art entstehen oder als Folge von falschen Heiz- oder Lüftungsverhalten des Bewohners.
Wir verfügen über geeignete Messegeräte zur Untersuchung der Bausubstanz auf Wärmebrücken oder andere Baumängel, die als Ursache für den Schimmelbefall in Betracht kommen.
Erkenntnisse über das Heiz- und Lüftungsverhalten können über Langzeitmessungen von relativer Luftfeuchte und Lufttemperatur gewonnen werden. Wir führen solche Langzeitmessungen mit elektronischen Datenloggern der Firma Trotec durch und werten die Messergebnisse für Sie aus.
Ebenso erledigen wir die laufende Überwachung von Raumkonditionen auf Baustellen, z.B. beim Einbau von Parkett.
3. Zu Begutachtung von Bauschäden
Die Untersuchung und Ursachenfindung von Schäden an Gebäuden ist eine unserer Kernkompetenzen.
Unsere Erfahrung und unser umfangreicher Bestand an Mess- und Prüfungsinstrumenten ist Ihr Garant für die gesicherte Klärung der Schadensursache und das Zielführende Sanierungskonzept.
Im Laufe der Jahre konnten wir darüber hinaus ein Netzwerk von Spezialisten aufbauen, auf das wir im Einzelfall zurückgreifen können.
Durch fachmännische Prüfung werden Baumängel erkannt, die nicht jeder auf den ersten Blick sieht. Dies sind beispielsweise:
• Feuchte Wände
• Wärmebrücken, bedingt durch fehlerhafte Isolierung
• Ursachen für Risse in Wände
Fordern Sie uns!
4. Wertemittlung von bebauten und Grundstücken
Sie wollen ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kaufen?
Wir begleiten Sie bei der Besichtigung und zeigen Ihnen die Mängel und Schwachstellen auf. Wir ermitteln den angemessenen Kaufpreis für Gebäude und Grundtücke einschließlich aller anfallenden Nebenkosten.
5. Beweissicherung
Immer wieder kommt es zu Fehlern im Baugeschehen, die zu Mängel und Schäden führen. Diese Mängel und Schäden zu erkennen, die Ursachen dafür herauszufinden und geeignete Sanierungsvorschläge zu erarbeiten das ist unsere Aufgabe.
Im Bereich des Baugeschehens dokumentieren wir für Gerichte Bautenstände, Baumängel und Bauschäden. Die Sicherung von Beweisen von uns vor allem in 2 Formen durchgeführt:
• Selbständiges Beweisverfahren
• Privatgutachten
Mit dem selbständigen Beweisverfahren wird den am Bau Beteiligten ein sinnvolles Sicherungsmittel in die Hand gegeben, um Baumängel, Bauschäden und deren Ursachen festzustellen und dadurch einen Hauptsacheprozess vorzubereiten oder aber auch zu vermeiden.
In Bauprozessen hängt der Aushang des Verfahrens im wesentlichen davon ab, welche Beweise im Einzelfall erbracht werden können. Das selbstständige Beweisverfahren dient daher in der Regel der Feststellung von:
(1) Baumängeln, Bauschäden und deren Ursachen
(2) Feststellen der Sanierungsmaßnahmen und der Mängelbeseitigungskosten
(3) Ermitteln der technischen Verantwortlichkeit
(4) Massenermittlung
(5) Dokumentation von Bautenständen
Das selbstständige Beweisverfahren hat vor allem eine Verjährungsunterbrechung erfasst jedoch nur diejenigen Baumängel, die Gegenstand des Beweisverfahrens waren.
Diese allgemeinen Hinweise sollen nur einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten der Beweissicherung geben. Sie können und dürfen natürlich keine Rechtsberatung ersetzen. Dazu verweisen wir sie gerne zu den im Bau- und Architektenrecht besonders erfolgreichen Rechtsanwälten.
6. Technische Beratung Prüfung von Abrechnungen
Wer sich auf dem heutigen Markt mit dem Gedanken an Neubau, Umbau oder Sanierung trägt, braucht einen zuverlässigen Partner, der sich in allen Bereichen des Baues auskennt und der Sie bei Ihren Entscheidungen unterstützt.
Wir beraten Sie bei allen von Ihnen geplanten Bauleistungen, ob Entwicklung, Planung, Projektsteuerung oder Sanierung von Gebäuden.
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